Beitrag vom: 27.09.2018 Kategorie: Aktuelles Opferbeauftragter

Deutscher Sozialgerichtstag

Beim Deutschen Sozialgerichtstag wurde ich in meiner Funktion als Opferbeauftragter der Bundesregierung zum Thema „Der Mensch im Mittelpunkt der Sozialpolitik oder im Bermuda-Dreieck“ vom ehemaligen Herausgeber des Tagesspiegels und jetzigen Beraters der Chefredaktion Gerd Appenzeller interviewt.

 

Es ging in dem Interview und der anschließenden Publikumsdiskussion mit Sozialrichtern, Verwaltungsfachleuten, Sozialarbeitern und Fachanwälten für Sozialrecht nicht nur darum, wohin sich das Sozialrecht entwickelt. Anerkannt wurde, dass sich gerade im Bereich des Opferschutzes viel getan habe. Die Belange der Opfer sind inzwischen fester Bestandteil unserer Strafprozessordnung. Auch wurde betont, dass die Verdreifachung der Härteleistungen für Opfer von terroristischen Anschlägen und die rückwirkende Verdreifachung der Hinterbliebenenleistungen für Angehörige auch von NSU-Opfern positiv sei.

 

Allerdings müsse auch das soziale Entschädigungsrecht verbessert werden. Die Meinung aller war, dass auch Opfer von allgemeiner Gewaltkriminalität insbesondere bei vorsätzlichen Tötungsdelikten auch besser entschädigt werden sollten. Ich habe zugesagt, diese Argumente in die parlamentarischen Beratungen mitzunehmen.

 

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