18. November 2020
In den letzten Tagen habe mich viele Mails und Briefe zu dem neuen, gestern verabschiedeten 3. Bevölkerungs- bzw. dem Infektionsschutzgesetz erhalten.
Die Pandemiekrise darf nicht zur Demokratiekrise werden. Deshalb müssen die Grundrechte gerade auch in der Corona-Pandemie gelten.
Allerdings geht das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit den anderen Grundrechten vor, zumindest dann, wenn es erheblich bedroht wird.
Mit diesen Fragen habe ich mich auch in meiner Rede im Bundestag auseinandergesetzt:
Link zur Rede...
Link zu Erläuterungen: