Ärztezeitung vom 24.07.2023
Für Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher ist eine Finanzierung durch den Bund für die geplante Krankenhausreform unabdingbar. Die Kliniken bräuchten Unterstützung im Transformationsprozess.
Potsdam. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat eine ausreichende Finanzierung durch den Bund als „wichtig für den Erfolg der Krankenhausreform“ bezeichnet. Damit reagierte sie auf eine Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Professor Edgar Franke, auf eine Anfrage des Brandenburger Bundestagsabgeordneten Knut Abraham (CDU).
Franke hatte eine Finanzierung von Krankenhausdefiziten aufgrund zu geringer Fallzahlen durch den Bund ausgeschlossen. In den Bund-Ländergesprächen zur geplanten Krankenhausreform hätten sich die Länder erfolgreich für die Einführung einer Vorhaltevergütung eingesetzt, sagte Nonnemacher am Montag dieser Zeitung.
Damit solle die Vorhaltung von Strukturen in Krankenhäusern weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. „Davon werden vor allem Krankenhausstandorte in dünnbesiedelten Gebieten wie Brandenburg profitieren.“
„Eine Forderung der Länder ist, dass der Bund darstellt, wie durch die Reform für Länder mit dünn besiedelten Gebieten wie Brandenburg eine tatsächliche Entökonomisierung und dauerhafte Sicherstellung erreicht werden kann.“ Darauf werde man im weiteren Verfahren sehr genau achten. Klar sei, dass die Krankenhäuser zusätzliche Unterstützung für den Transformationsprozess benötigten. Denn es bestehe deutschlandweit die Gefahr, dass Krankenhäuser Insolvenz anmelden müssen, bevor die Krankenhausreform greift und umgesetzt ist. (lass)
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