Rede vom 07. November 2019 im Rahmen der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages.
Meine Rede bei der zweiten und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts Drucksache D 19/13824.
Mit der beschlossenen Reform des Sozialen Entschädigungsrechts verbessern wir die Rechte von Gewaltopfern grundlegend! Wir setzen ein deutliches politisches Signal. Opfer von Gewalttaten haben die bestmögliche Versorgung und die Solidarität der Gesellschaft verdient.
Deshalb haben wir im ein Gesetz verabschiedet, das die Opfer von Gewaltkriminalität und die Opfer von Terrorakten wesentlich besser stellt, als das bisher der Fall war.