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Franke: „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz bringt Aufwind für die flächendeckende Versorgung – hessische Krankenhäuser erhalten zusätzliche Millionen“
Diesen Freitag hat der Deutsche Bundestag das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Eine der zentralen Neuregelungen: Geburtshilfen erhalten 2023 und 2024 zusätzliche Mittel. Allein die hessischen Geburtshilfen werden so mit 9 Millionen Euro jährlich zusätzlich unterstützt. Über die genaue Verteilung der Mittel entscheiden die Länder selbst. „Damit können nicht mehr nur die Sicherstellungskrankenhäuser, sondern auch kleinere bedarfsnotwendige Geburtshilfen, die bislang durch das Raster fielen, wie jene vom Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar, endlich auskömmlich finanziert werden „, freut sich Edgar Franke, Abgeordneter aus dem Schwalm-Eder-Kreis und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesgesundheitsminister. Er war maßgeblich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Mit dem Gesamtergebnis zeigt er sich zufrieden. „Das Gesetz hält mehr als der Name verspricht. Denn es wird nicht nur die Pflegekräfte in unseren Kliniken entlasten, indem ein neues Personalbemessungsinstrument eingeführt wird. Vielmehr wird es auch die Versorgung in ländlichen Regionen verbessern“, betont Franke.
Zuständig für die Krankenhausplanung und die Sicherstellung einer flächendeckenden Kliniklandschaft sind in erster Linie die Länder. Dennoch sei es richtig, dass der Bund die Krankenhäuser unterstützt. „Wir stellen nicht nur rund 8 Milliarden Euro für die Bewältigung der aktuellen Energie- und Inflationskrise bereit. Mit dem KHPflEG unterstützen wir als Bund die Geburtshilfen und Pädiatrien mit dreistelligen Millionenbeträgen. Beide Bereiche stärken wir dadurch nachhaltig“, so Franke. 2023 und 2024 sollen Geburtshilfen mit 108 Millionen Euro und Pädiatrien mit 270 Millionen Euro jährlich zusätzlich erhalten. „Ein großer Teil dieses Geldes wird in bedarfsnotwendige Häuser fließen, die aktuell rote Zahlen schreiben. Davon werden auch die ländlichen Krankenhäuser wie das Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar in Nordhessen profitieren. Das KHPflEG bringt also Aufwind für die flächendeckende Versorgung – es ist eine erste wichtige Krankenhausreform, die die Ampel-Koalition auf den Weg bringt“, betont der Abgeordnete aus Schwalm-Eder. Damit das Gesetz wirksam wird, muss noch der Bundesrat am 16. Dezember zustimmen.