Der SPD-Bundestagsabgeordnete hatte 2018 den ehemaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (ebenfalls SPD) abgelöst, der nach dem islamistischen Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 ins Amt gekommen war.
Franke bezifferte die Zahl der Terrortoten mit 26. Dazu zählen die Opfer vom Breitscheidplatz, jene der rassistischen beziehungsweise rechtsextremistischen Attentate von Halle und Hanau 2019 und 2020, der ebenfalls rechtsextremistisch motivierte Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 sowie der tödliche Messerangriff eines Islamisten auf einen Mann in Dresden 2020.
Das vorerst letzte Opfer ist Sascha Hüsges, der am Breitscheidplatz als Ersthelfer Unterstützung leistete, dabei von einem Balken getroffen wurde und nun erst seinen Verletzungen erlag. Viele Menschen seien überdies schwer verletzt worden, sagte Franke, „an Körper, aber auch an Seele“. Und alle seien „stellvertretend für eine offene Gesellschaft angegriffen worden“.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, die Große Koalition habe die Unterstützung für Betroffene ausgebaut. So gebe es jetzt Traumaambulanzen, mehr Geld bei Härtefällen sowie Hilfe für Betriebe, die Schauplatz eines Attentats wurden, wie dies in Halle und in Hanau der Fall war.
Die Härtefallleistungen betrugen in Berlin 3,7 Millionen, in Halle und dem benachbarten Landsberg knapp 500.000, in Hanau 1,3 Millionen sowie in Dresden 87.000 Euro. Geld könne das Leid der Betroffenen niemals beseitigen, aber lindern, sagte Franke. Im Übrigen gibt es neben dem Opferbeauftragten des Bundes mittlerweile überall Anlaufstellen in den Ländern, mit Ausnahme Brandenburgs und des Saarlandes.
Franke mahnte jedoch an, dass Terroropfer stets die bestmögliche medizinische und psychologische Betreuung bekommen müssten, so wie Menschen, die einen Arbeitsunfall erlitten hätten. Zu Letzteren komme ein Sachverständiger automatisch. Terroropfer müssten hingegen einen Antrag stellen. Um eine Rente zu beziehen, müssten sie wiederum einen dauerhaften Gesundheitsschaden nachweisen. Dafür sei ein Gutachten erforderlich; dessen Erstellung nehme längere Zeit in Anspruch. Opfervertreter mahnen zudem an, dass der Terroropferbeauftragte des Bundes auch für Anschlagsopfer im Ausland tätig werden müsse, wie es sie in Istanbul oder Nizza gab.
Franke und Lambrecht stellten schließlich fest, dass es gerade in Hanau unverändert offene Fragen gebe – wie die, warum die Polizei auf Notrufe nicht reagierte oder der Täter trotz einschlägiger Hinweise auf eine mögliche Gefährdung im Besitz einer Waffe gewesen sei. Es dürfte „nicht der Eindruck entstehen, dass etwas unter den Teppich gekehrt werde“, unterstrich Lambrecht. Erst wenn offene Fragen geklärt seien, könnten Betroffene abschließen, sagte der Opferbeauftragte.