Rund 5,58 Millionen Euro sind an Härteleistungen nach Terroranschlägen in Deutschland ausgezahlt worden. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung fordert eine verlässlichere Unterstützung der Opfer.
Für Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland sind bislang rund 5,58 Millionen Euro an Härteleistungen ausgezahlt worden. Wie aus dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Bericht des Opferbeauftragten der Bundesregierung, Edgar Franke, hervorgeht, kamen allein 3,7 Millionen Euro den Opfern des Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 zugute. Rund 1,3 Millionen Euro gingen an die Geschädigten des Anschlags in Hanau im Februar 2020. Franke zog in seinem Abschlussbericht eine positive Bilanz der Erhöhung der Hilfen für Opfer von Anschlägen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland mahnte aber auch weitere Verbesserungen an.
Franke unterstützte in der zurückliegenden Wahlperiode vor allem die Opfer des islamistischen Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz, des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau, des rechtsextremistisch motivierten Attentats auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 und des Messerattentats auf ein homosexuelles Paar in Dresden im Oktober vergangenen Jahres, bei dem ein Mann getötet wurde. Betroffene können sich auch Jahre nach der Tat an den Ombudsmann bei der Bundesregierung wenden. Er stehe bis heute im Kontakt zu Opfern des Anschlags auf dem Breitscheidplatz, hieß es im Bericht.
In dem Bericht forderte Franke für die Zukunft eine verlässlichere Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen und sprach sich für zusätzliche Opferfonds in den Ländern aus. Härteleistungen genügten nicht immer, um den Bedarf zu decken, hieß es im Bericht. Eigene Opferfonds haben den Angaben zufolge bereits Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eingerichtet. In Hessen sei ein Fonds in Planung. Franke beklagte im Bericht außerdem, dass es in zwei Bundesländern, in Brandenburg und im Saarland, noch keinen Opferbeauftragten auf Länderebene gibt.