Der Beauftragte der Bundesregierung zieht Bilanz und fordert mehr Unterstützung für Menschen, die als Stellvertreter für eine offene Gesellschaft angegriffen wurden.
26 Menschen seien bei Anschlägen in den vergangenen Jahren in Deutschland ums Leben gekommen, sagte Franke. „Der Staat hat eine besondere Verantwortung für die Menschen.“ Denn sie seien stellvertretend für eine vielfältige, liberale, offene Gesellschaft angegriffen worden. Opfer schwerer Gewalttaten, die nicht terroristisch motiviert waren, stünden oft vor dem Problem, dass ihnen zwar Schmerzens- oder Hinterbliebenengeld zustehe – sie diesen Anspruch aber nicht durchsetzen könnten, falls dem Täter das Geld fehle. Hier solle der Staat in Vorleistung treten, schlägt Franke vor.
Die Unterstützung für Betroffene sei bereits verbessert worden, erklärte die geschäftsführende Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Seit diesem Jahr haben sie einen Anspruch auf rasche psychologische Hilfe in Trauma-Ambulanzen. Wir haben die finanziellen Hilfen deutlich erhöht und ausgeweitet, um existenzielle Nöte zu verhindern.“ Zudem erhielten nun auch Ladeninhaber Entschädigung, deren Lokal oder Geschäft zum Tatort wurde, wie das etwa bei den Anschlägen in Halle und Hanau der Fall war. Vor allem aber müsse die Politik die „brutale Gewalt von Extremisten“ bekämpfen und die Menschen vor Hass und Gewalt schützen – das sei man den Betroffenen schuldig. So seien die Strafen für Hasskriminalität verschärft worden.
Die Betroffenen des islamistischen Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hätten Soforthilfen von 3,7 Millionen Euro erhalten, sagte Franke. Die Opfer des antisemitischen Anschlags von Halle hätten etwa eine halbe Million bekommen, die der rassistischen Attacke von Hanau 1,3 Millionen. Mit zusätzlichen Leistungen habe sich der Gesamtbetrag beinahe noch einmal verdreifacht.
Das Mandat des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, wie sein Amt offiziell heißt, müsse ausgeweitet werden, meint Franke. „Terror“ sein kein klar definierter Begriff, sinnvoll sei auch eine Zuständigkeit für extremistische Taten, „wenn diese in Art und Ausmaß einer terroristischen Tat vergleichbar sind“ sowie für terroristische Straftaten im Ausland.