Rede vom 10. Juni 2022: Verabschiedung des Pflegebonusgesetzes
Es gilt das gesprochene Wort:
Die Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs:
Es gilt das gesprochene Wort:
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
seit mehr als 2 Jahren müssen wir alle mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie leben.
Uns allen hat diese Zeit viel abverlangt.
Und auch wenn die Lage gerade entspannter ist als vor einigen Monaten:
Die Pandemie ist noch nicht vorbei.
Das spüren wir alle.
Manche noch stärker als andere.
Zum Beispiel die Beschäftigten in der Pflege.
Sie sind in der Pandemie extrem gefordert.
Mental und körperlich.
Mit dem Pflegebonus wollen wir ihnen unsere Wertschätzung zeigen.
Eine Milliarde Euro stellt der Bund dafür bereit.
Davon fließen je 500 Millionen an die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und in der Langzeitpflege.
Für jene, die besonders viel mit schwer erkrankten Corona-Patienten gearbeitet haben, gibt es einen höheren Bonus.
Vor allem die Beschäftigten, die auf der Intensivstation um das Leben von Covid-Erkrankten gekämpft haben.
Sie können über 2.000 Euro erhalten, Mitarbeiter in der Altenpflege bis zu 550.
Dieser Bonus ist steuer- und abgabenfrei.
Da die finanziellen Mittel begrenzt sind, können leider nicht alle Beschäftigten diese Wertschätzung erhalten.
Deshalb hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass 2022 auch nichtstaatliche Boni für bestimmte Mitarbeiter im Gesundheitswesen steuer- und abgabenfrei sind.
Und zwar bis zu einem Betrag von 4.500 Euro!
Davon können auch Beschäftigte in Arztpraxen oder dem Rettungsdienst profitieren.
Meine Damen und Herren,
weder der Pflegebonus noch Steuerfreibeträge können aufwiegen, was unsere Pflegekräfte in der Pandemie und darüber hinaus leisten.
Deswegen ist es richtig, dass sich die Große Koalition und jetzt die Ampel für nachhaltig bessere Rahmenbedingungen einsetzen.
So wurden die Pflegekosten vor einigen Jahren aus den Fallpauschalen herausgenommen.
Nötige Pflegestellen in Krankenhäusern werden also voll refinanziert.
Es lohnt sich jetzt nicht mehr, auf Kosten der Pflege zu sparen!
Auch im Bereich der Langzeitpflege wollen wir echte Verbesserungen bewirken:
Denn es kann nicht sein, dass jemand, der Senioren in einem Altenheim pflegt, viel weniger verdient als ein Beschäftigter in einer Klinik!
Deshalb dürfen ab September nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen.
Hierzu erhält der vorliegende Gesetzesbeschluss Klarstellungen, damit dieser Plan verlässlich umgesetzt werden kann.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Schritt die Lohnlücke in den der Pflege deutlich verkleinern können.
Meine Damen und Herren,
abschließend möchte ich noch kurz auf zwei Aspekte eingehen, die mit dem Pflegebonusgesetz auch geregelt werden:
1.
Werden Grippeschutzimpfungen ab Herbst flächendeckend in Apotheken möglich sein.
Im Idealfall können dort dann sogar Corona- und Grippeimpfungen gleichzeitig durchgeführt werden.
Dadurch wird Impfen noch etwas niedrigschwelliger!
2.
Erhalten Krankenhäuser zusätzliche liquide Mittel.
Den Ganzjahreserlösausgleich für 2022 gibt es ja erst ab Anfang des kommenden Jahres.
Deswegen sieht das Gesetz einen deutlich erhöhten vorläufigen Pflegeentgeltwert von 200 Euro für die zweite Jahreshälfte vor.
Das sichert die Liquidität unserer Kliniken!
Meine Damen und Herren,
das vorliegende Gesetz federt also die Folgen der Pandemie ab und stärkt die Pflege.
Insbesondere ist es aber ein starkes Signal an die Pflege:
Es zeigt, dass wir die wertvolle Arbeit der Beschäftigten schätzen.
Darauf können – und sollten – wir weiter aufbauen.
Die Plenarsitzung können Sie hier verfolgen: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_rubrik=2016251
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